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Beantwortete Kinderfragen

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Nein, liegst Du nicht. In den Kindergeld-Freibetrag wird nur die Hälfte der BAföG-Summe - der sogenannte Zuschussanteil - eingerechnet.
Lies mal die Quelle für Details.

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Ja. Bei Auszug aus dem elterlichen Haushalt wird die Familienkasse das Kindergeld direkt an das zum Bezug berechtigte Kind auszahlen. Lies mal die Quelle. Wir sind keine Rechtsauskunft, im Zweifel frag mal einen Anwalt. Schönen Abend.

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Das lässt sich mit diesen Angaben nicht genau sagen - es kommt auch auf die Lebensumstände (Höhe der Miete, genaues Einkommen, Strom- und Heizkosten, sonstige Belastungen usw.) an. Hier findest du einen Rechner, wo du deine genauen Angaben einstellen und den Anspruch berechnen lassen kannst: http://goo.gl/vK6vL

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Die unten verlinkte PDF gibt Auskunft über das Auszahlungsdatum des Kindergeldes

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Ja. Zitat einer Webseite: "Die Kindergeldbescheinigung wird von der für den Arbeitnehmer zuständigen Familienkasse (bisher Kindergeldkasse) beim Arbeitsamt ausgestellt". Gilt wohl auch, wenn Du das Geld direkt von denen bekommst und nicht über die Lohnzahlung. Einfach erfragen. Gruß.

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Die letzte Erhöhung des Kindergeldes gab es am 1.1.2010 - damals wurde das Kindergeld um 20 Euro angehoben. Seitdem haben Eltern für ihr erstes und zweites Kind einen Anspruch auf 184 Euro, für das dritte Kind auf 190 Euro und ab dem vierten Kind auf 215 Euro pro Monat.

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Wenn das Kind eine Schul- und Berufsausbildung oder ein Studium absolviert und nicht mehr als 8.004,- Euro Einkünfte im Jahr hat.


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Geht das Kind noch zur Schule, macht es eine Berufsausbildung oder studiert es, besteht der Kindergeldanspruch über das 18. Lebensjahr hinaus, bis das Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat. Das Kindergeld wird in einer Übergangsphase zwischen zwei Ausbildungsabschnitten fortgezahlt, soweit die Übergangsphase nicht ...

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Geht das Kind noch zur Schule, macht es eine Berufsausbildung oder studiert es, besteht der Kindergeldanspruch über das 18. Lebensjahr hinaus, bis das Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat. Das Kindergeld wird in einer Übergangsphase zwischen zwei Ausbildungsabschnitten fortgezahlt, soweit die Übergangsphase nicht ...

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Kindergeld kommt vom Staat, da hast Du nichts mit zu tun. Falls Du Unterhalt meinst: Ja. Kommt aber auf Einkommen an, nachzahlen musst Du das aber auf jeden Fall, sind ja Deine Kinder. Lies mal die Quelle. Wir sind keine Rechtsberatung, frag besser einen Anwalt. Alle Angaben ohne Gewähr. Schönen Abend.

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